Warum man Werbeversprechen wie „umweltfreundlich“ heute nicht mehr unüberlegt verwenden darf
Der Schlüssel zu rechtssicheren Umweltangaben auf Verpackungen liegt darin, konkrete Bedingungen zu nennen und die entsprechenden Nachweise der Lieferanten bereitzuhalten – dies ist auch die oberste Regel bei der Beratung unserer Kunden in der MINDS Academy
In den letzten zwei Jahren habe ich in Besprechungen deutlich gespürt, dass Kunden vor allem eines fürchten: das Etikett des „Greenwashings“
Früher reichte es für den Export von Verpackungen aus, ein „eco-friendly“ oder ein grünes Blatt aufzudrucken. Heute scheitert man damit bei Audits von ausländischen E-Commerce-Plattformen oder Markenherstellern. Solche vagen Begriffe sind schlichtweg zu ungenau und können sogar rechtliche Konsequenzen wegen irreführender Werbung nach sich ziehen
Greenwashing: Die Verwendung vager oder unbelegter Umweltaussagen in Marketing und Verpackungsgestaltung. Dies führt dazu, dass Verbraucher den tatsächlichen Einfluss des Produkts auf die Umwelt falsch einschätzen. In den meisten Ländern ist dies mittlerweile illegal
Unter den strengen Exportrichtlinien drohen bei Werbeaussagen ohne Belege durch unabhängige Prüfberichte empfindliche Strafen. Dies zwingt taiwanesische Hersteller und Designer dazu, ihre Druckvorlagen für Verpackungen grundlegend zu überarbeiten

Wie formuliert man gängige Umweltaussagen wirklich rechtssicher?
Ich habe schon unzählige Druckvorlagen gesehen, die vor der Druckfreigabe von der Rechtsabteilung abgelehnt wurden. Das Problem liegt meist an zu vollmundigen Adjektiven und zu wenigen konkreten Einschränkungen
Um dieses Problem zu lösen, empfehle ich unseren Kunden meist eine Selbstprüfung anhand der „drei Hürden für umweltfreundliche Werbetexte von MINDS“:
・Erste Hürde: „Vermeidung vager Adjektive“: Ersetzen Sie Floskeln wie „Liebe zur Erde“ durch konkrete Kennzahlen
・Zweite Hürde: „Eindeutige Angabe des Geltungsbereichs“: Stellen Sie klar, ob sich die Umweltfreundlichkeit auf die Verpackung oder auf den Inhalt bezieht
・Dritte Hürde: „Bereitstellung von Lieferantennachweisen“: Jede Behauptung muss durch Werksprüfzeugnisse oder internationale Zertifikate belegt sein
Bei den am häufigsten fehlerhaft deklarierten Aussagen müssen in der Praxis der Produktion viele Details beachtet werden:
・Recycelbar (Recyclable): Es reicht nicht aus, einfach nur ein Recyclingsymbol aufzudrucken. Es muss präzise angegeben werden, welche Komponenten recycelbar sind und ob sie getrennt werden müssen, z. B. „Kartonkorpus recycelbar, bitte zuvor die Kunststofffolie entfernen“
・Biologisch abbaubar (Degradable / Compostable): Dies ist eine häufige Ursache für Kundenreklamationen. Es muss angegeben werden, ob das Material unter Bedingungen der „industriellen Kompostierung“ oder der „Heimkompostierung“ abbaubar ist. Wenn lediglich biologisch abbaubare Kunststoffe (PLA) beigemischt wurden, aber kein entsprechendes Recyclingsystem existiert, darf nicht einfach mit einem natürlichen Abbau geworben werden
・Plastikreduziert und CO2-arm: Wer mit Plastikreduktion wirbt, muss einen Referenzwert angeben, z. B. „15 % weniger Kunststoff im Vergleich zur Vorgängerverpackung“. Vermeiden Sie haltlose Slogans
・Umweltfreundliche Papiere und nachhaltige Quellen: Wenn Sie mit der Verwendung von FSC-zertifiziertem Papier werben, muss die Verpackung mit der individuellen FSC-Lizenznummer bedruckt werden. Zudem muss die gesamte Lieferkette vom Papierhersteller bis zur Druckerei zertifiziert sein. Dies sollte bei der Beauftragung einer professionellen Akzidenzdruckerei für maßgeschneiderte Verpackungen wie MINDS Printing von Anfang an abgeklärt werden
Worauf ist bei der Selbstprüfung von Text und Grafik vor der Druckfreigabe zu achten?
Selbst wenn der Text korrigiert ist, kann das visuelle Design den Erfolg gefährden
Oftmals ist der Text zwar zurückhaltend formuliert, aber der Designer fügt aus ästhetischen Gründen ein gefälschtes Zertifikatssiegel mit grünen Blättern hinzu oder entwirft ein eigenes Erdsymbol, das einem offiziellen Prüfsiegel zum Verwechseln ähnlich sieht
Solche suggestiven Grafiken werden rechtlich ebenfalls als Umweltaussagen gewertet und können Verbraucher sehr leicht in die Irre führen
Ich empfehle dringend, vor der endgültigen Designfreigabe alle visuellen Elemente zu prüfen, nicht verifizierbare Umweltsymbole vollständig zu entfernen und nur offizielle Siegel abzubilden, für die tatsächlich ein gültiges Zertifikat vorliegt
Wenn Sie sich unsicher sind, welche Siegel zu Ihren Verpackungsmaterialien passen oder welche Zertifizierungen erforderlich sind, können Sie sich gerne mit Ihren Unterlagen an das Beratungsteam der MINDS Academy wenden, um die Spezifikationen und gesetzlichen Mindestanforderungen abzustimmen
Die Grundregel für Verpackungstexte ist denkbar einfach: Behaupten Sie nur, was Sie auch belegen können, und vermitteln Sie den Verbrauchern komplexe Materialien und Verarbeitungstechniken auf ehrliche und transparente Weise

Das Wichtigste auf einen Blick
・Verzichten Sie auf vage Begriffe wie „umweltfreundlich“; Umweltaussagen müssen an konkrete Bedingungen und Daten gekoppelt sein
・Bei der Bewerbung als biologisch abbaubar oder recycelbar muss der Geltungsbereich und die korrekte Entsorgungsmethode angegeben werden
・Grüne Blätter, Erdsymbole oder selbst entworfene Siegel auf Druckvorlagen unterliegen denselben gesetzlichen Vorschriften – ohne Zertifikat sollten sie nicht verwendet werden
・Das Fundament nachhaltiger Verpackungen sind lückenlose Nachweise in der Lieferkette; die Zertifizierung ist vom Papierhersteller bis zur Druckerei unverzichtbar
Weiterführende Gedanken
Nachhaltigkeit darf kein bloßes Marketinginstrument auf der Verpackung sein, sondern muss als anspruchsvoller Maßstab verstanden werden, der den Branchenwandel vorantreibt
Für Druckereien und Designer ist der Aufbau einer rückverfolgbaren und verifizierbaren Materialdatenbank mittlerweile eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für die Auftragsannahme
Wer künftig unmittelbar konforme CO2-Emissionsdaten und Zertifizierungsnachweise vorlegen kann, wird sich Aufträge von Exportmärkten und großen Markenherstellern nachhaltig sichern
FAQ
- Darf ich auf der Verpackung ein selbst entworfenes grünes Erdsymbol als Umweltzeichen verwenden?
- Auf keinen Fall. Solche suggestiven Grafiken werden nach den meisten gesetzlichen Vorgaben als unbelegte Umweltaussagen eingestuft. Ohne eine entsprechende Zertifizierung kann dies als Greenwashing gewertet werden
- Wir verwenden FSC-zertifiziertes Papier. Dürfen wir das FSC-Logo einfach aus dem Internet herunterladen und aufdrucken?
- Nein. Das FSC-Logo unterliegt strengen urheberrechtlichen Bestimmungen. Das Label mit der individuellen FSC-Lizenznummer muss über eine FSC-zertifizierte Druckerei beantragt werden, um auf die Verpackung gedruckt werden zu dürfen
- Sollte für Exportverpackungen als englische Übersetzung für „biologisch abbaubar“ der Begriff „degradable“ oder „compostable“ verwendet werden?
- Das hängt von den Materialeigenschaften ab. „compostable“ bedeutet, dass das Material in einer bestimmten Kompostierungsumgebung vollständig abgebaut wird, während „degradable“ lediglich besagt, dass das Material zerfällt. Eine falsche Wortwahl kann beim Zoll oder im Handel schnell zu Bußgeldern führen
- Wie lässt sich die Formulierung übertriebener Umweltaussagen in Werbetexten vermeiden?
- Der einfachste Weg ist die Anwendung der „drei Hürden für umweltfreundliche Werbetexte von MINDS“. Prüfen Sie damit genau, ob konkrete Kennzahlen genannt werden, der Geltungsbereich eindeutig definiert ist und die Prüfberichte der Lieferanten zur Verifizierung vorliegen
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